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Information zu den Kündigungsfristen
Liebe Vereinsmitglieder,
Liebe Eltern,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie/Euch über die bei der diesjährigen Mitgliederversammlung beschlossenen Neuerungen hinsichtlich der Kündigungsfristen.

Kündigungen sind nur noch zum 30.06. und 31.12 eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.

Kündigungen, die zum 30.06. erfolgen sollen, müssen bis spätestens 02.06. und Kündigungen, die zum 31.12 erfolgen sollen, bis zum 03.12. dem Vorstand vorliegen.
Kündigungsfristen.pdf
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Infoschreiben zu den Jahressichtmarken und Vereinshaus
Hallo Vereinsmitglieder,

bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.02.2020 wurde durch die Versammlung beschlossen, dass ab dem 01.04.2020 die Jahressichtmarken für die jeweiligen Fachverbände durch die dort gemeldeten Mitglieder selbst zuzahlen sind. Dieser Beschluss wurde gefasst um das Projekt Vereinsheim zu realisieren, wo wir gerade auch die endgültige Zusage der Stadt Hilden bekommen haben.

Das bedeutet, dass mit der Abbuchung im Januar für den jeweiligen Fachverband neben den Beiträgen für den Verein auch der Betrag für den Fachverband abgebucht wird.

Beispiel:

Betrag Judo Erwachsener 36,- EUR Quartal + 20 EUR (Jahressichtmarke Judo)
Betrag Judo Kinder 27,- EUR Quartal + 20 EUR (Jahressichtmarke Judo)
Betrag BJJ 1. Abteilung Erwachsener 36,- EUR Quartal + 20 EUR (Jahressichtmarke BJJ im NWJJV)
Betrag BJJ Kinder 27,- EUR Quartal + 20 EUR (Jahressichtmarke Judo).

Die Beiträge für die Jahressichtmarke umfassen den Versicherungsschutz des jeweiligen Mitg
Infoschreiben Jahressichtmarken.doc
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